//Sicherungsschein
Als Reiseveranstalter von Pauschalreisen sind wir gemäß
§ 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, Kunden-gelder im Falle einer Zahlungsunfähigkeit abzusichern.
Der Kundengeldabsicherer R+V Allgemeine Versicherung AG stellt für den Reise-veranstalter Belcanto Opern- und Spezialreisen gegenüber dem im Sicherungsschein genannten Reisenden sicher, dass folgendes von ihm erstattet wird:
Der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des o.g. Reiseveranstalters ausfallen
sowie notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungs-unfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögendes o.g. Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
Ihren Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung!