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//Sicherungsschein

Als Reiseveranstalter von Pauschalreisen sind wir gemäß
§ 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, Kunden-gelder im Falle einer Zahlungsunfähigkeit abzusichern.

Der Kundengeldabsicherer R+V Allgemeine Versicherung AG stellt für den Reise-veranstalter Belcanto Opern- und Spezialreisen gegenüber dem im Sicherungsschein genannten Reisenden sicher, dass folgendes von ihm erstattet wird:

Der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge von  Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des o.g. Reiseveranstalters ausfallen sowie notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungs-unfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögendes o.g. Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

Ihren Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung!

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