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Reisebedingungen für Opern-, Konzert-, Festspiel- und Musicalreisen

(Gültig für Reisen ab 01.11.2014; Stand Oktober 2014)

Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle Musikreisen, die von Belcanto Opern- und Spezialreisen veranstaltet werden.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reise-vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern  eine dahingehende, ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.
1.2. Unverzüglich nach Anmeldung erhalten Sie von uns eine Reise-bestätigung. Mit dieser Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes nur zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Frist die Annahme erklären.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% zzgl. der Kosten für die Eintrittskarten zu leisten. Der Anzahlungsbetrag richtet sich nach Reiseart und –dauer und ergibt sich aus der Reiseausschreibung/-bestätigung.
2.2. Die Restzahlung erfolgt ca. 2 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.b) und 7.c) genannten Gründen abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein  und übersteigt der Reisepreis nicht Euro 100,- so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden. Wenn die Aushändigung der Reiseunterlagen im Postversand erfolgen soll, ist darauf zu achten, dass der Reisepreis spätestens 3 Wochen vor Abreise auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist, damit es zu keinen Verzögerungen im Postversand kommt.
2.3. Sollte der Reisepreis bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung das entsprechende Rücktrittsentgelt gemäss Ziffer 5.1. dieser Reisebedingungen verlangen.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Reiseausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in unseren Reiseangeboten enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungs-/ Besetzungsangaben

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem          vereinbarten Inhalt unseres Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so sind Sie berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten wurde, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Wandlung unberührt. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder
–abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern das möglich ist.  Die in den Reiseangeboten ausgedruckten Besetzungsangaben wurden den offiziellen Spielplänen der Opernhäuser und Festspielprogrammen entnommen. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gelegentlich kommt es leider vor, dass Künstlerengagements aus verschiedensten Gründen kurzfristig geändert werden müssen. Außerdem sind aufgrund kurzfristiger Erkrankung eines oder mehrerer Künstler Besetzungsänderungen nicht auszuschließen. Aus diesen Gründen können Besetzungsangaben nicht Bestandteil des Reisevertrages sein und müssen ausdrücklich vorbehalten bleiben.
4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Über eine solche Änderung des Reisepreises werden wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt informieren.
4.3. Treten Preisänderungen von mehr als 5% des Reisepreises oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ein, so sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Außerdem haben Sie das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Programm anzubieten. Sofern Sie von diesen Rechten Gebrauch machen möchten, müssen Sie diese unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie den Rücktritt allerdings schriftlich erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich zwischen anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:
Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,-- pro Person zu entrichten. Bei späterem Rücktritt entstehen folgende Kosten (jedoch mind. € 100,-- pro Person):
Rücktritt ab 44.  bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
Rücktritt ab 29.  bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
Rücktritt ab 14.  bis  8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Rücktritt ab 7.  bis  2. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
Rücktritt ab 1. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt 100% des Reisepreises
jeweils pro Person.
Der Wert der Eintrittskarten ist in jedem Fall vom Kunden zusätzlich zu entrichten und richtet sich nicht nach der Höhe der Bearbeitungs- bzw. pauschalierten Stornogebühr. Soweit der Veranstalter in der Lage ist, die Eintrittskarten wieder anderweitig (auch unter Wert) zu verkaufen, wird dem Kunden der erlöste Betrag nach Ablauf der Reise erstattet. Sollte ein vollständiger Verkauf nicht möglich sein, erhält der Kunde die nicht verkaufte(n) Originalkarte(n) zurück. Eine Aushändigung der Eintrittskarten vor Reisebeginn kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.
5.2. Nehmen wir auf Ihren Wunsch eine Umbuchung vor, und erfolgt diese bis zum 22. Tag vor Reiseantritt, wird dafür ein Umbuchungsentgelt von jeweils Euro 50,-- pro Person erhoben.  Für Charter- und Linienflüge gelten die Gebühren des gebuchten Tarifs. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Fristen geltend gemacht werden, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäss Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung an uns. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen  Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 50,-- erhoben. Darüber hinaus haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Widersprechen wir der Ersatzperson und tritt der angemeldete Teilnehmer nicht an, kommen die üblichen Rücktrittsbedingungen gemäss Ziffer 5.1. zur Anwendung.
5.4. Ihre Rücktrittserklärung oder Änderungsmeldung werden wirksam mit dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingehen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel.
5.5. Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind sofort fällig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgebrachter Beträge, werden jedoch angerechnet.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung bzw. dem Prospekt genannten Mindestteilnehmerzahl. Unsere Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie entsprechend unterrichten.

c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können oder wenn wir versucht haben, Ihnen ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung können wir jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt Ihrer Reise, so verpflichten wir uns, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst; es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung nicht möglich machen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von uns und Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
   
9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Vorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung aller in den Katalogen, Flyern und Internet angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäss Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- und anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Wird der Rahmen der Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Wir selbst haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der entsprechenden Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10. Gewährleistung
10.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.  Siehe dazu auch Ziffer 12 dieser Reisebedingungen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand  erfordert. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Sie können die von uns angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigen uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.
10.2. Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Mindestleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn die Reise trotz Ihres Abhilfeverlangens nicht vertragsgemäß erbracht worden ist.  Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Zeit keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.  Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe  bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Im Falle einer solchen Kündigung haben Sie uns den auf die in Anspruch genommene Leistung entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4. Verletzen wir schuldhaft unsere Vertragspflichten, so haben Sie Anspruch auf Ersatz des Ihnen daraus entstandenen Schadens. Wird die Reise dadurch vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben, neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder der Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages unter den Voraussetzungen der Ziffern 10.2. und 10.3. auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.
10.5. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körper-schäden sind, insgesamt auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2.  Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis € 100.000,-   je Reisender und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Reisender und Reise € 5.000,-. Liegt der Reisepreis über € 1.500,- pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge etc.)  und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
11.4.  Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können auch wir uns darauf berufen.
11.5.  Soweit uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung, sowie für Verluste  oder Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen gelten auch für Beförderung, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht in diesen Fällen nur bei Verschulden des Luftfrachtführers.
11.6.  Im Übrigen finden bei Flugreisen, die jeweilig gültigen allgemeinen und besonderen  Beförderungsbedingungen,  des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung.
11.7.  Sofern uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zukommt, regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

12. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei evt. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evt. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die jedoch nicht berechtigt ist, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.  Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.  Kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger und/oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung insoweit nicht zu.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Verbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter anzumelden. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie nur Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Verbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reisebeschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind, zu unterrichten, sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Für nicht deutsche Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, so kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

15. Versicherungen

Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reise-Unfall-, Reise-Kranken- und Reise-Haftpflichtversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung AG, sofern die jeweilige Versicherung im Reisepreis nicht bereits vorhanden ist.  Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung kann sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden.  Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstage, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Diese Versicherungen können bei uns gebucht werden. Wir beraten Sie dabei gerne.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

17. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter im Sinne der Reisebedingungen  ist:
Belcanto  Opern- und Spezialreisen, Taunusstrasse 20a, D-65474 Bischofsheim.

18. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist ebenfalls der Sitz des Veranstalters maßgebend.

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